design by atikon.com Warning Exit
Drucken Impressum Newsletter Sitemap Seite weiterempfehlen

Finanzstrafrecht

Als Steuerfachleute verfügen wir über die steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse, die in einem Abgabenverfahren klarerweise im Vordergrund stehen.

Darüber hinaus hat Mag. Martin Winkel im Jahr 2001 als erster Vorarlberger Steuerberater die Ausbildung zum geprüften FINANZSTRAFRECHTSEXPERTEN absolviert. 

Durch diese Tatsache ist es uns besser möglich, im Finanzstrafverfahren und Verfahren in Zollangelegenheiten (Schmuggel o.ä.) vor den Abgabenbehörden, aber auch vor den Gerichten eine wichtige Unterstützung zu geben.

In Finanzstrafverfahren mit Gerichtszuständigkeit wird die Zusammenarbeit mit Anwälten unseres Vertrauens angeboten, um auch die Routine der Anwälte im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren zu Gunsten unserer Auftraggeber zu nutzen.

In dubio pro reo! – Im Zweifel für den Angeklagten!

Diese Maxime hat ihre wesentliche Bedeutung für unsere Arbeit in diesem Bereich. Wir arbeiten daran, den Behörden oder Gerichten Kopfarbeit zu geben, um Zweifel an der Richtigkeit ihrer Einschätzung zu bekommen, um eine Strafe zu verhindern oder aber um das Ausmaß einer Strafe auf das kleinstmögliche Ausmaß zu reduzieren.

Ein faires Verfahren mit dem Nutzen aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, aller Chancen der Verteidigung zum Schutz unserer Auftraggeber – das ist Ziel unserer Arbeit.

Sie werden sehen und erleben, daß es sich jedenfalls lohnt mit WINKEL STEINER WS um Ihr Recht vor den Abgabenbehörden zu kämpfen.
Unser Einsatz ist Ihnen sicher!

Wer sind unsere Auftraggeber:

Rechtsanwälte
für ihre Klienten
Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder 
für ihre Klienten
unter Schutz ihres Beratungsmandates
- kein Abwerben von Klienten
Unternehmer, die in die Mühlen der finanzstrafrechtlichen Verfolgung geraten

Was kosten unsere Leistungen?

Wir können miteinander eine Vereinbarung über ein FIXHONORAR treffen. Je nach Umfang der Arbeiten verändert sich das Honorar in einem vorbestimmten Rahmen. Auch die Möglichkeit des Bezahlens nach Zeitaufwand für diverse Projekte ist natürlich möglich.

Kontakt:

Mag. Martin Winkel, Finanzstrafrechtsexperte
Fon 0043 (0)5576 73312 - 10
Fax 0043 (0)5576 73312 - 8

Mag. Martin Winkel Mag. Peter Steiner A 6845 Hohenems Schweizer Straße 77 Fon + 43-55 76-7 33 12-10  Fax +43-55 76-7 33 12-8 E - Mail: office@winkel-steiner.at http://www.winkel-steiner.at